data.bnwiki.de:Urheberrechte
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Urheberrecht beim Schreiben und Erweitern von Artikeln
Abschreiben und Kopieren ist einfach, aber fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt. Deshalb gilt als Grundregel im bnwiki:
- Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Du schadest damit dem bnwiki!
In diesen Fällen darfst du fremdes Text- und Bildmaterial verwenden:
- Der Autor hat das Material ausdrücklich als Public Domain bzw. gemeinfrei zur Nutzung freigegeben. Das kann nur der Urheber selbst, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (Verwertungsrechte) hat. Befugt zur Freigabe ist aber auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte, wenn dies nachgewiesen wird (zum Beispiel der Arbeitgeber bei angestellten Fotografen).
- Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation – und damit zur Verwendung im bnwiki – zur Verfügung.
- Der Urheber des Textes oder Lichtbildwerkes (§ 2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; § 2 URhG [A]), ist seit 70 Jahren oder länger tot (§ 64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; § 60 UrhG [A]). Hierzu gibt es die FAQ zu Bildrechten.
- Bilder, Musik und Töne unter einer Creative-Commons-Lizenz, die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt, werden auch akzeptiert. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese auf der Bildbeschreibungsseite genannt werden. Zur Verwendung von Texten unter Creative Commons siehe: FAQ Rechtliches#Darf ich fremde Texte, die unter CC-Lizenz stehen, einstellen?.
In allen Fällen muss die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers an info@borgnetzwerk.de weitergeleitet werden, falls sie nicht öffentlich im Internet einsehbar ist. Zusätzlich kann sie zur Vermeidung von Missverständnissen auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bild- oder Tondatei angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen.
Eine Genehmigung des Rechteinhabers zur „Nutzung in der Wikipedia“ oder ähnlich reicht nicht aus. Jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter CC-BY-SA und GFDL verbunden. Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. Bist du nicht der Urheber des eingestellten Werkes oder Textes, musst du beim Urheber eine Genehmigung zur Veröffentlichung unter CC-BY-SA und GFDL einholen. Unter Wikipedia:Textvorlagen finden sich hierfür Formbriefe. Auch die Antworten hierauf müssen an info@borgnetzwerk.de weitergeleitet werden.
Eine Übernahme von Bildern (auch aus anderssprachigen Wikipedias) verlangt die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Dazu eignet sich die Bildbeschreibungsseite. Ausreichend ist wohl das Setzen eines Links auf die Bildquelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite des Autors/Urhebers.
Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht; die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Wikipedia deshalb nicht erlaubt. Im deutschen Recht kommt das Zitatrecht in Betracht, aber auch dafür gilt nichts anderes. Siehe Näheres unter Wikipedia:Bildrechte.
Fakten können natürlich übernommen werden, Näheres unter Wikipedia:Textplagiat.